HYGIENEKONZEPT FOTOPRODUKTIONEN

ÜBER UNSERE ZUSAMMENARBEIT MIT COVID-19

STAND 12/2021


Liebe Kund*Innen,

um unsere Zusammenarbeit so sicher und risikofrei wie möglich zu gestalten, gibt es ein paar wichtige Hinweise und Strategien, die Sie in meinem Hygienekonzept zusammengefasst finden. 
Sollten Sie weitere Fragen, Ideen oder Anmerkungen über unsere Zusammenarbeit mit Corona haben, schreiben Sie mir einfach eine persönliche Nachricht oder rufen Sie gerne an!


Ihr Julien Fertl


  • Es wird kein Zutritt zur Produktionsstätte bei Symptomen wie Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen gewährt.
  • Auf die Einhaltung eines Mindestabstandes zu anderen Personen von mindestens 1,5 Metern ist dauerhaft zu achten.
  • Beim Betreten der Produktionsstätte müssen die Hände desinfiziert werden.
  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist für alle Anwesenden für die Gesamtdauer der Produktion verpflichtend. Ausgenommen hiervon sind die abzubildenden Protagonisten/Models oder Personen, die von der Tragepflicht aus gesundheitlichen Gründen ärztlich entbunden sind.
  • Die Raumluft muss durch intensives Stoss-Lüften in allen Arbeits-, Aufenthalts- und Sozialräumen regelmäßig erneuert werden.
  • Oberflächen der gemeinsam benutzten Arbeitsmittel, die berührt werden (Griffe, Requisiten, Zubehör, etc.) müssen vor Gebrauch gereinigt werden.
  • Von Hair- und Make-Up-Artists darf jeweils nur ein Equipment (Pinsel, Pads, Make-Up und weitere Utensilien) für ein Model genutzt werden und muss zwischendurch gründlich gereinigt- und desinfiziert werden.
  • Sollte bei einem der Anwesenden nach Abschluss der Produktion eine Corona-Infektion nachgewiesen werden, ist dies umgehend dem Fotografen/Auftraggeber sowie der zuständigen Gesundheitsbehörde zu melden. Zur Nachverfolgung und Inkenntnissetzung von Infektionsketten muss vor Produktionsbeginn von allen Teilnehmenden ein Kontaktformular (DSGVO-konform) ausgefüllt werden.
  • Der Zutritt zur Produktionsstätte kann behördlichen Vorgaben unterliegen und wird unter Umständen nur mit vorherig nachgewiesenem, negativen Corona-Testergebnis- sowie einem Impf- oder Genesenen-Nachweis gestattet. Die Organisation der Testung wird hierbei von den an der Produktion Teilnehmenden selbstständig verantwortet.

  • Die »Corona-Warn-App« der Bundesregierung hilft dabei, die Verbreitung des Corona-Virus aufzuhalten. Die Nutzung der App ist freiwillig. Sie kann kostenlos im App-Store bzw. bei Google-Play heruntergeladen werden.

 

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